Katasteramt Jettenbach

Zuständiges Katasteramt für 66887 Jettenbach.

Zuständig für 66887 Jettenbach

Für 66887 Jettenbach führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Katasteramt | Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach
E-Mail: Service-kh@vermkv.rlp.de Fax: 0261492499 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Jettenbach

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Jettenbach sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Kusel Trierer Straße 71
66869 Kusel
Baulastenverzeichnis Landkreis Kusel Trierer Straße 49-51
66869 Kusel

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
66887 Jettenbach

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

Alle Artikel

Häufige Fragen zu Jettenbach

Welches Katasteramt ist für 66887 Jettenbach zuständig?

Für 66887 Jettenbach ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Jettenbach?

Ja. Jettenbach hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.