Katasteramt Angermünde

Zuständiges Katasteramt für 16248 Angermünde.

Zuständig für 16248 Angermünde

Für 16248 Angermünde führt das Landkreis Uckermark das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landkreis Uckermark Katasteramt | Brandenburg Landkreis Uckermark
Landkreis Uckermark Dammweg 11
16303 Schwedt/Oder
E-Mail: kva_62@uckermark.de Fax: 033325802350 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:00 – 12:00 Uhr Fachämter können abweichende Öffnungszeiten haben
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Fachämter können abweichende Öffnungszeiten haben
13:00 – 17:00 Uhr Fachämter können abweichende Öffnungszeiten haben
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Fachämter können abweichende Öffnungszeiten haben
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr Fachämter können abweichende Öffnungszeiten haben
* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Weitere zuständige Stellen für Angermünde

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Angermünde sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Eberswalde Breite Straße 62
16225 Eberswalde

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
16248 Angermünde

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Angermünde

Welches Katasteramt ist für 16248 Angermünde zuständig?

Für 16248 Angermünde ist das Landkreis Uckermark zuständig, Dammweg 11, 16303 Schwedt/Oder.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Angermünde?

Ja. Angermünde hat 2 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.