Katasteramt Bagenz

Zuständiges Katasteramt für 03058 Bagenz, Landkreis Spree-Neiße.

Zuständig für 03058 Bagenz

Für 03058 Bagenz im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) führt das Landkreis Spree-Neiße das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 12 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landkreis Spree-Neiße Katasteramt | Brandenburg Kreisfreie Stadt Cottbus
Landkreis Spree-Neiße Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
E-Mail: katasteramt@lkspn.de Fax: 035549912111 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landkreis Spree-Neiße liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Bagenz

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Bagenz sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
03058 Bagenz
Brandenburg Landkreis Spree-Neiße

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Bagenz

Welches Katasteramt ist für 03058 Bagenz zuständig?

Für 03058 Bagenz ist das Landkreis Spree-Neiße zuständig, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus.

Wie weit ist das Katasteramt von Bagenz entfernt?

Das Landkreis Spree-Neiße liegt rund 12 Kilometer Luftlinie von Bagenz entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Bagenz?

Bagenz liegt im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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