Katasteramt Seitenbach

Zuständiges Katasteramt für 95490 Seitenbach, Landkreis Bayreuth.

Zuständig für 95490 Seitenbach

Für 95490 Seitenbach im Landkreis Bayreuth (Bayern) führt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 9 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth Katasteramt | Bayern Kreisfreie Stadt Bayreuth
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth Wittelsbacherring 15
95444 Bayreuth
E-Mail: poststelle@adbv-bt.bayern.de Fax: 09217646812 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
95490 Seitenbach
Bayern Landkreis Bayreuth

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Seitenbach

Welches Katasteramt ist für 95490 Seitenbach zuständig?

Für 95490 Seitenbach ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth zuständig, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth.

Wie weit ist das Katasteramt von Seitenbach entfernt?

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth liegt rund 9 Kilometer Luftlinie von Seitenbach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Seitenbach?

Seitenbach liegt im Landkreis Bayreuth in Bayern. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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