Katasteramt Hohenbodmann

Zuständiges Katasteramt für 88696 Hohenbodmann, Landkreis Bodenseekreis.

Zuständig für 88696 Hohenbodmann

Für 88696 Hohenbodmann im Landkreis Bodenseekreis (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Bodenseekreis das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post.

Landratsamt Bodenseekreis Katasteramt |
Landratsamt Bodenseekreis Albrechtstraße 77, Z HG 02
88045 Friedrichs
E-Mail: service.vermessungsamt@bodenseekreis.de Fax: 075412048830 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Bodenseekreis liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Hohenbodmann

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Hohenbodmann sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Villingen Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA) Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Baulastenverzeichnis Rathaus Owingen Hauptstraße 35
88696 Owingen

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
88696 Hohenbodmann
Baden-Württemberg Landkreis Bodenseekreis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Hohenbodmann

Welches Katasteramt ist für 88696 Hohenbodmann zuständig?

Für 88696 Hohenbodmann ist das Landratsamt Bodenseekreis zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Hohenbodmann?

Hohenbodmann liegt im Landkreis Bodenseekreis in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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