Katasteramt Rohracker

Zuständiges Katasteramt für 70329 Rohracker, Stadtkreis Stuttgart.

Zuständig für 70329 Rohracker

Für 70329 Rohracker im Stadtkreis Stuttgart (Baden-Württemberg) führt das Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt Katasteramt | Baden-Württemberg Stadtkreis Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt Kronenstr. 20
70173 Stuttgart
E-Mail: stmessa@stuttgart.de Fax: 0711216950192 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
70329 Rohracker
Baden-Württemberg Stadtkreis Stuttgart

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Rohracker

Welches Katasteramt ist für 70329 Rohracker zuständig?

Für 70329 Rohracker ist das Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt zuständig, Kronenstr. 20, 70173 Stuttgart.

Wie weit ist das Katasteramt von Rohracker entfernt?

Das Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt liegt rund 0 Kilometer Luftlinie von Rohracker entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Rohracker?

Rohracker liegt im Stadtkreis Stuttgart in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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