Katasteramt Worms
Zuständiges Katasteramt für 67547 Worms, Kreisfreie Stadt Worms.
Zuständig für 67547 Worms
Für 67547 Worms im Kreisfreie Stadt Worms (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 42 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Worms
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Worms sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Worms |
Postfach 1162 67545 Worms |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Worms |
Postfach 1162 67545 Worms |
| Baulastenverzeichnis | Stadtverwaltung Worms |
Marktplatz 2 67547 Worms |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 67547 Worms ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 42 Kilometer Luftlinie von Worms entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Worms hat 4 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Worms liegt im Kreisfreie Stadt Worms in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.