Katasteramt Mainz
Zuständiges Katasteramt für 55120 Mainz, Kreisfreie Stadt Mainz.
Zuständig für 55120 Mainz
Für 55120 Mainz im Kreisfreie Stadt Mainz (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 34 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Mainz
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Mainz sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Mainz |
Diether-von-Isenburg-Straße 1 55116 Mainz |
| Baulastenverzeichnis | Landeshauptstadt Mainz |
Postfach 3820 55028 Mainz |
| Bauakten | Stadt Mainz |
Postfach 3820 55028 Mainz |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 55120 Mainz ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 34 Kilometer Luftlinie von Mainz entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Mainz hat 17 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Mainz liegt im Kreisfreie Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.