Katasteramt Wurster Nordseeküste

Zuständiges Katasteramt für 27632 Wurster Nordseeküste.

Zuständig für 27632 Wurster Nordseeküste

Für 27632 Wurster Nordseeküste führt das LGLN Niedersachsen _ Cuxhaven das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN Niedersachsen _ Cuxhaven Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Cuxhaven
LGLN Niedersachsen _ Cuxhaven Am Großen Specken 7
21762 Otterndorf
E-Mail: katasteramt-ott@lgln.niedersachsen.de Fax: 047519098042 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN Niedersachsen _ Cuxhaven liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Wurster Nordseeküste

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Wurster Nordseeküste sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Geestland Debstedter Straße 17
27607 Geestland
Umweltauskunft und Altlasten Gemeinde Wurster Nordseeküste Westerbüttel 13
27639 Wurster Nordseeküste

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
27632 Wurster Nordseeküste

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Wurster Nordseeküste

Welches Katasteramt ist für 27632 Wurster Nordseeküste zuständig?

Für 27632 Wurster Nordseeküste ist das LGLN Niedersachsen _ Cuxhaven zuständig, Am Großen Specken 7, 21762 Otterndorf.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Wurster Nordseeküste?

Ja. Wurster Nordseeküste hat 4 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.