Katasteramt Lüssow

Zuständiges Katasteramt für 18069 Lüssow, Kreisfreie Stadt Rostock.

Zuständig für 18069 Lüssow

Für 18069 Lüssow im Kreisfreie Stadt Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) führt das Landkreis Vorpommern-Rügen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 73 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landkreis Vorpommern-Rügen Katasteramt | Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen
Landkreis Vorpommern-Rügen Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
E-Mail: FD41@lk-vr.de Fax: 03831357442760 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landkreis Vorpommern-Rügen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
18069 Lüssow
Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt Rostock

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Lüssow

Welches Katasteramt ist für 18069 Lüssow zuständig?

Für 18069 Lüssow ist das Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund.

Wie weit ist das Katasteramt von Lüssow entfernt?

Das Landkreis Vorpommern-Rügen liegt rund 73 Kilometer Luftlinie von Lüssow entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Lüssow?

Ja. Lüssow hat 3 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Lüssow?

Lüssow liegt im Kreisfreie Stadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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