Katasteramt Garching
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 84518 Garching
Für 84518 Garching im Landkreis Altötting ist zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn – Altötting. Es liegt rund 14 km Luftlinie entfernt.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn – Altötting
Stadtplatz 48
84453 Mühldorf a.Inn - Telefon
- 08631 / 169 - 136
- Fax
- +498631169150
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Stadtplatz 48 84453 Mühldorf a.Inn
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Garching
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Altötting – Grundbuchamt |
Traunsteiner Str. 1 a 84503 Altötting |
Was die Flurkarte in Bayern kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Garching
Welches Katasteramt ist für 84518 Garching zuständig?
Zuständig ist: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn – Altötting, Stadtplatz 48, 84453 Mühldorf a.Inn.
Wie weit ist das Katasteramt von Garching entfernt?
Das Amt liegt rund 14 km Luftlinie entfernt in Mühldorf a.Inn.
Zu welchem Kreis gehört Garching?
Garching liegt im Landkreis Altötting in Bayern.